Sie können Ihren Bungalow oder Ihr Chalet so oft wie möglich weiter nutzen. Sie müssen die Agenda jedoch rechtzeitig über den Eigentümer-Login sperren.
So wird Ihre eigene Nutzung in der Vereinbarung beschrieben.
1.2. Reservierungen zur Eigennutzung (auch durch Schwiegereltern und Familienangehörige des Vermieters) sind auch während des Kalenderjahres möglich, wenn das Mietobjekt noch nicht vermietet ist. Buchungen müssen ausschließlich über den Eigentümer-Login erfolgen.
Möchten Sie weitere Informationen zur Vermietung Ihres Bungalows oder Chalets über den Recreatiepark De Wielen? Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular. ⤵
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