Recreatiepark De Wielen

Eigentümergemeinschaft Chaletpark de Wielen

Chalet Park de Wielen und Bungalow Park de Wielen
Chalet Park de Wielen und Bungalow Park de Wielen bilden zusammen den Erholungspark de Wielen. Der Bungalowpark verfügt außerdem über eine Eigentümergemeinschaft (VVE), in der die Bungalowbesitzer zusammengeschlossen sind.

Beitrag zur Eigentümergemeinschaft (VVE) des Chalet Park de Wielen
Der Beitrag zur Eigentümergemeinschaft (VVE) des Chalet Park de Wielen und die Verwaltungsgebühr, die jedes VVE-Mitglied an den Verwalter zahlen muss, entsprechen dem Beitrag, den die VVE-Mitglieder für die Bungalows zahlen. Der VVE-Beitrag für 2026 beträgt 250 €.

Beim Kauf des Grundstücks erhebt der Notar eine Anzahlung von 250 €, die auf das Konto der VVE des Chalet Parks De Wielen überwiesen wird.

Verwaltungsvertrag
Die VVE des Chalet Parks De Wielen schließt mit der De Wielen Recreatie BV (dem Verwalter) einen Verwaltungsvertrag ab, in dem unter anderem die Parkpflege geregelt wird.
Um Gleichbehandlung zu gewährleisten, sind die Regeln, Bedingungen und Vorschriften in beiden HOAs nahezu identisch.

Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr für 2025 beträgt 534,26 € zzgl. MwSt. Diese Gebühr wird jährlich anhand des Mietanpassungsmoduls indexiert. Die Verwaltungsgebühr für 2026 wird im Januar 2026 festgelegt. Die Einzelheiten dieser Verträge sind im Verwaltungsvertrag und in der Satzung aufgeführt.

Die folgenden Dokumente befinden sich noch im Entwurfsstadium.