Recreatiepark De Wielen

Kurtaxe

Wenn Sie Ihren Bungalow oder Ihr Chalet vermieten möchten, müssen Sie die Kurtaxe an die Gemeinde zahlen. Die Gemeinde erhebt eine Kurtaxe, da Touristen während ihres Aufenthalts die örtlichen Einrichtungen nutzen.

Wir haben mit der Gemeinde Schagen eine Vereinbarung getroffen, dass wir die Kurtaxe im Namen des Eigentümers einziehen und an die Gemeinde abführen können. Sie müssen sich darüber keine Sorgen machen.

 
 

Weitere Informationen

Möchten Sie weitere Informationen zur Vermietung Ihres Bungalows oder Chalets über den Recreatiepark De Wielen? Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular. ⤵

Gesichert durch reCaptcha, Datenschutzbestimmungen und Servicebedingungen gelten.