Es gibt zwei Vereinbarungen, in denen vereinbart wird, wie der Recreatiepark De Wielen Ihren Bungalow oder Ihr Chalet vermietet und welche Verwaltung wir für Sie übernehmen. Hierbei handelt es sich um einen Mietvertrag zur Vermietung an Dritte und einen Servicevertrag.
Die deutschen Vereinbarungen und Preislisten wurden mithilfe von Google und KI übersetzt. Es ist wichtig zu wissen, dass maschinelle Übersetzungen, auch von Google und anderen KI-Systemen, nicht immer perfekt sind und zu Ungenauigkeiten oder Fehlinterpretationen führen können. Die niederländischen Versionen sind daher führend.
1. Mietvertrag zur Vermietung an Dritte
Der Mietvertrag zur Vermietung an Dritte ist ein Vertrag, der die Bedingungen für die Vermietung Ihres Bungalows oder Chalets an Dritte festlegt. Dazu gehören die Vertragsdauer, die Provision, und Verantwortlichkeiten sowohl des Eigentümers als auch des Freizeitparks De Wielen.
Der Bungalow oder das Chalet, der Garten und ggf Der Schuppen muss in einem guten Wartungszustand bleiben. Sie können dies selbst tun oder uns (teilweise) damit beauftragen. Vereinbarungen hierzu werden in einem Servicevertrag festgehalten. Das Der Servicevertrag ist für Bungalows und Chalets gleich. Allerdings gibt es unterschiedliche Preislisten. Sehen Sie sie sich hier an.
Möchten Sie weitere Informationen zur Vermietung Ihres Bungalows oder Chalets über den Recreatiepark De Wielen? Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular. ⤵
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